@Seb:
AZ weiß ich nicht, aber einem Bericht dazu heißt es:
„Richter Heinz-Dieter Mündel sagte in seiner Urteilsbegründung, dass man keine Umstände gefunden habe, die den Angeklagten ausreichend stark hätten belasten können. Im Wesentlichen habe man die Frage beantworten müssen, ob der Heilpraktiker den Apotheker zur Beimischung angestiftet habe. Dieser Sachverhalt habe sich nicht aufklären lassen.“
http://www.oz-online.de/-news/artikel/115299/Freispruch-fuer-Heilpraktiker-aus-Aurich